Sozial 28. September 2024 Georg Kaufmann

Politische Frage der Woche: Altersbegrenzung bei Stipendien

Im Jahr 2012 wurde aus Spargründen bei der Vergabe von Stipendien die Altersgrenze von 32 Jahren festgelegt. Die Freie Liste ist jedoch der Ansicht, dass es für die Bildung keine Altersgrenze geben dürfe, nur schon, weil dies der einzige Rohstoff ist, den wir haben. Weiter wird stets betont, wie wichtig lebenslanges Lernen ist. Die Freie Liste hat deshalb eine parlamentarische Initiative eingereicht, um diese Altersbeschränkung für Stipendien aufzuheben, schliesslich ist die Arbeitswelt sehr dynamisch und es herrscht ein Fachkräftemangel.

Braucht es bei Stipendien eine Altersbegrenzung?

Unser Bildungssystem ist offen ausgestaltet und eröffnet viele Möglichkeiten für berufliche Qualifizierungen. Neben der akademischen Schiene nimmt die duale Berufsbildung, die über eine Lehre und darauf aufbauend mehrstufige Weiterbildungen führt, eine wichtige Stellung ein, um die uns viele Staaten beneiden. Der Staat stellt sicher, dass geeignete gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen dazu bestehen. Das Gesetz über staatliche Ausbildungsbeihilfen, kurz Stipendiengesetz, ist ein wichtiges und wie ich finde gelungenes Puzzlestück in diesem Mosaik. Es dient dem Zweck, Personen mit Stipendien und zinslosen Darlehen zu unterstützen, die eine Ausbildung absolvieren möchten und diese nicht vollständig selbst finanzieren können. Die im Jahr 2012 eingeführte Altersbegrenzung von 32 Jahren für die Auszahlung von Stipendien wurde vor allem aus Spargründen eingeführt und schwächt meiner Ansicht nach das Funktionieren dieses austarierten und auf lebenslanges Lernen ausgerichteten Bildungssystems. Es ist unbestritten, dass für den akademischen Weg Ausbildungsbeihilfen in den ersten Studienjahren von grosser Bedeutung sind, also vor dem 32. Altersjahr. Doch auf der beruflichen Schiene werden viele Weiterbildungen erst in späteren Jahren angegangen. Auch ein Wiedereinstieg nach mehrjähriger Familienphase erfordert oftmals eine Weiterbildung. Oder Handwerker in körperlich herausfordernden Berufen sind gezwungen, aus Gesundheitsgründen in der Hälfte ihres Arbeitslebens eine berufliche Neu-Orientierung anzugehen. Alles Personengruppen, welche oftmals auf ein Stipendium angewiesen wären. Die Ausrichtung von Ausbildungsbeihilfen, also Stipendien und zinslosen Darlehen, muss klar geregelt sein, um Missbrauch zu begegnen. Es sollen nur jene Personen Unterstützung erhalten, die es wirklich benötigen. Das Alter jedoch soll kein Ausschlusskriterium mehr sein.