Sozial 1. September 2024 Tatjana As’Ad

Politische Frage der Woche: Schutzstatus für Gewaltvertriebene

Der Flüchtlingsstatus wird in der Schweiz und Liechtenstein selten vergeben, für Personen aus der Ukraine wurde eine Ausnahmeregelung erstellt. Meist erhalten Asylsuchende, die nicht in das Konfliktland zurückkehren können, eine sogenannte «vorläufige Aufnahme», was kein Aufenthaltsstatus ist. Liechtenstein und die Schweiz sind die einzigen Staaten in Europa, die dies so handhaben. Diese Vorgehensweise steht immer wieder in der Kritik, so auch beim Liechtensteiner Verein für Menschenrechte (VMR), da die Menschen mit diesem Status stark eingeschränkt sind. In seinen Empfehlungen fordert der VMR in Übereinstimmung mit dem UNHCR deshalb die Schaffung eines positiven Schutzstatus anstelle der vorläufigen Aufnahme. Dem Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt ist die Forderung bekannt. Eine Anpassung sei jedoch nicht geplant.

Soll der Schutzstatus für alle Gewaltvertriebenen gelten?

Geflüchtete brauchen Schutz, Aufnahme und eine Perspektive, solange sie nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Das gilt unabhängig davon, aus welchem Land sie geflüchtet sind und unabhängig davon, ob der Grund persönliche Verfolgung, Krieg oder Bürgerkrieg ist. Viele Flüchtende erfüllen die restriktiven Voraussetzungen für Asyl nicht, weil eine individuelle Verfolgung nicht nachweisbar ist. In diese Kategorie fallen beispielsweise vom russischen Angriffskrieg betroffene Ukrainer:innen (vgl. Status S) oder Menschen aus Afghanistan, die vor den Taliban flüchten (vgl. Status F). Ihre Schutzbedürftigkeit ist unbestritten — trotzdem werden sie nicht als Flüchtlinge anerkannt, sondern lediglich «vorläufig aufgenommen». Die Aufnahme wird jeweils für ein Jahr gewährt, nach erneuter Prüfung verlängert oder, sofern ein sicherer Wegweisungsvollzug möglich ist, aufgehoben. Entgegen der Realität, in der eine Rückkehr oft längerfristig unmöglich ist, suggeriert «vorläufig» eine kurze und ungewisse Aufenthaltsdauer. Für die Betroffenen bedeutet das nicht selten jahrelange Unsicherheit und massive Nachteile bei der Reisefreiheit und der Sozialhilfe, sowie grosse Hürden beim Familiennachzug. Die falsche Annahme, dass ein negativer Asylentscheid mit unberechtigtem Aufenthalt gleichzusetzen sei, ist zudem immer noch verbreitet. Das Konstrukt der «vorläufigen Aufnahme» befeuert also Stigmatisierung und erschwert eine rasche, nachhaltige Integration und Teilhabe — obwohl letzteres sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Liechtensteiner:innen wäre. Ein einheitlicher humanitärer Schutzstatus und gleiche Rechte unabhängig vom Aufnahmeverfahren sind eine Minimalanforderung unserer humanitären Verantwortung. Die Untätigkeit und Ignoranz der Regierung zu Lasten der Menschen, die den Schutz am dringendsten bräuchten, ist meiner Meinung nach unhaltbar.