Sozial 11. November 2024 Fraktion

«Wer soll das bezahlen?» …

… lautet eine zentrale Frage, die früher oder später gestellt wird, wenn der Landtag über sozial- oder gesellschaftspolitische Anliegen diskutiert. Allzu oft wird die Frage nach der Finanzierung von den Abgeordneten als rhetorisches Mittel genutzt und damit suggeriert, dass eine Umsetzung von Massnahmen unmöglich sei. Auf diese Art wollten uns die Abgeordneten im November-Landtag weismachen, dass eine ausreichend bezahlte Elternzeit von vier Monaten oder eine solidarische Verteilung der Gesundheitskosten illusorisch sind. Die Frage danach, wer das denn bezahlen soll, ist angesichts unserer Staatsfinanzen und dem Ruf nach Entlastung der Bevölkerung ohnehin fragwürdig. Sie wird aber geradezu zynisch, wenn dieselben Abgeordneten nur wenige Traktanden später freiwillig auf Steuererträge in Millionenhöhe verzichten.
Die Abgeordneten von VU, FBP und DpL halten am gesetzlichen Status quo fest, der eine Umgehung der Grundstücksgewinnsteuer ermöglicht – im Wissen, dass dies vermehrt zu Missbrauch und entgangenen Steuereinnahmen in Millionenhöhe geführt hat. Dass die Regierung überhaupt dazu bereit war, diese Vorlage in den Landtag zu bringen, sollte Beweis genug dafür sein, dass es sich nicht um eine marktfeindliche Massnahme handelte. Mit dem Landtagsentscheid werden ganz bewusst und gewollt Grossgrundbesitzerinnen und -besitzer sowie Immobilienunternehmen geschützt. Damit wird auf Einnahmen verzichtet, die denjenigen zugute kommen könnten, die nicht in dieser Liga spielen. Solange wir um jeden Franken für den OKP-Staatsbeitrag, an die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen und für Investitionen in unseren Service public kämpfen müssen, sind solche Entscheidungen der Volksvertretung unverständlich und unverantwortlich.